Im Mischgebiet darf eine Wohnnutzung erst dann realisiert
werden, wenn am westlichen und südlichen Rand des
Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden in den
mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Nachtpegel an den
straßenabgewandten Gebäudeseiten der Wohngebäude auf
höchstens 54 dB(A) verringert wird.