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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel40
    xpPlanDate
    • 2015-03-11
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume mit einem Mindestumfang von 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Die Baumpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Vorhandene Bäume in entsprechender Qualität werden angerechnet.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung