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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland23
    xpPlanDate
    • 2017-03-22
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der für die Unterhaltung des Grabens sowie der Böschungsbepflanzung zuständigen Stellen, diesen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung