• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_eaf21ef8-7e26-4624-bb82-8a3c97c37bb3

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf93
    xpPlanDate
    • 2024-03-11
    schluessel
    • §2 Nr. 7
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, straßenseitige Terrassen und durch Sichtschutzwände um höchstens 1,50m und durch straßenabgewandte Terrassen um höchstens 3m zulässig, sofern ein Mindestabstand zur Straßenverkehrsfläche beziehungsweise zur rückwärtigen Grundstücksgrenze von 2,50m gewahrt bleibt. Der seitliche Abstand der Balkone und Terrassen zur Grundstücksgrenze darf auf ein Mindestmaß von 1,50m reduziert werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung