• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_eb115711-8756-40e5-9580-a026e057bc29

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet15-Billwerder24-Billbrook7
    xpPlanDate
    • 2001-08-28
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf der mit „D" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m oberhalb der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig. Sonstige auf die Autobahn ausgerichtete Anlagen der Außenwerbung sind nur in einem Mindestabstand von 100 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der BAB A 1 zulässig. Werbeanlagen an den Gebäuden sind nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig. An Gebäudeteilen, die nur der Unterbringung technischer Anlagen dienen, sind sie unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung