• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ebcce5e8-5721-4b89-bd70-3a47daa0b253

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder13
    xpPlanDate
    • 2015-12-21
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, sind in Vorgärten unzulässig. Für die Flurstücke 2689 und 2690 der Gemarkung Ochsenwerder gilt abweichend von Satz 1, dass Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten zulässig sind, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung