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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • In den Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Sondergebiet sind nur Nutzungen zulässig, deren Lärmemissionen die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Information) vom Dezember 2006 nicht überschreiten. Teilfläche (Planzeichnung) LEK, tags LEK, nachts GE 1/SO . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 45 GE 2/GE 3/GI . . . . . . . . . . . . . 60 47 Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m Für die von dem mit „O1 “ gekennzeichneten Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektoren erhöhen sich mit Ausnahme des Sondergebiets und des mit „GE 1“ bezeichneten Gewerbegebiets die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Zusatzkontingent Abgrenzung des Sektors tags nachts 21 Grad/72 Grad . . . . . . . . .2 5 72 Grad/107 Grad . . . . . . . 5 10 107 Grad/246 Grad . . . . . . 5 18 246 Grad/8 Grad . . . . . . . . 2 5 Zusatzkontingente für den Richtungssektor in dB(A) Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung erfolgt nach DIN 45691: Dezember 2006, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) im Richtungssektor LEK,i durch LEK,i + LEK,zus zu ersetzen ist.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung