Bei Abgang der zu erhaltenden Bäume sind Ersatzpflanzungen
mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Bei
Abgang der zu erhaltenden Knicks sind Ersatzpflanzungen
mit hochwachsenden Sträuchern vorzunehmen, so
dass der Charakter erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Gehölze
unzulässig.