In den Baugebieten ist an den nach Süden und Osten ausgerichteten
Baublockseiten der Neubebauung je eine
künstliche Fledermausquartiersmöglichkeit für Gebäude
bewohnende Fledermausarten (Fassadenkasten, Fassadenröhre) an geeigneter Stelle baulich in die Wand zu integrieren
und dauerhaft zu unterhalten.