Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen und eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 angelegt und begrünt werden.