Im Kerngebiet nördlich der Straße Steintwiete und an der Straße Rödingsmarkt kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche für Wohnzwecke ein dreizehntes Geschoß als Staffelgeschoß zugelassen werden. Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,50 m zurückzusetzen.