Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Für die
festgesetzten Bäume sind Hochstämme, drei- bis viermal
verpflanzt mit Ballen, mit einem Stammumfang von mindestens
20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
zu verwenden. Von den festgesetzten Baumstandorten entlang
der Krausestraße kann um bis zu 3 m abgewichen werden,
wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert.
Im Kronenbereich der neu zu pflanzenden Bäume ist
eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen.