• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ef33616a-940f-4b28-b9b3-4c8599dad916

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ef33616a-940f-4b28-b9b3-4c8599dad916
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt17
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Auf den mit a bezeichneten Flächen ist das sechste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung von 40 Grad bis 45 Grad auszubilden; im Dachraum oberhalb des Dachgeschosses sind Aufenthaltsräume unzulässig. Ausnahmen für aufgehende Wände von Treppenhäusern, Erkern und Loggien können zugelassen werden, sofern die Hälfte der Länge einer Gebäudefront nicht überschritten wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung