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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    schluessel
    • §2 Nr.20
    text
    • Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind einseitig zum Gewerbegebiet orientierte Wohnungen unzulässig. Wohn- und Schlafräume sind zu den vom Gewerbegebiet abgewandten Fassaden (Süd, Ost, West) anzuordnen. Haben die Wohn- und Schlafräume zusätzlich Fenster an der dem Gewerbegebiet zugewandten Gebäudeseite, so müssen diese nicht öffenbar ausgeführt werden. Sofern die Fenster öffenbar ausgeführt werden sollen oder eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume durch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von einzelnen baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel verglasten Vorbauten, Vorhangfassaden oder vergleichbare Maßnahmen oder einer Kombination mehrerer Maßnahmen sicherzustellen, dass 0,5 m vor dem geöffneten Fenster die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sowie die zulässigen Spitzenpegel nicht überschritten werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung