Die Ufer der Oberflächengewässer, ausgenommen Fünfhausener Landweg-Wettern und Neuländer Wettern, sind naturnah zu gestalten. Die Uferböschungen sind in wechselnder Neigung und ausschließlich mit ingenieur-biologischer Uferbefestigung herzustellen. Beidseitig ist außerdem ein 1 m breiter Uferstreifen mit natürlichem Bewuchs aus standortgerechten Kräutern und Gräsern auszubilden, der nur einmal jährlich gemäht werden darf.