In den Baugebieten sind
a) die Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken,
b) Dachflächen unterhalb von aufgeständerten Anlagen
zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit einem mindestens
7 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten,
Dachterrassen und technische Anlagen – mit Ausnahme
von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie –
zugelassen werden. Die Dächer sind als Retentionsdächer
auszuführen.