Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.
Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von
mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen
sind mindestens zweimal verpflanzte Sträucher oder
Heckenpflanzen mit Ballen, Mindesthöhe 100 cm, zu verwenden
und Hecken sind mit drei Stück je 1 m zu pflanzen.