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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued37
    xpPlanDate
    • 2016-11-23
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte Sträucher oder Heckenpflanzen mit Ballen, Mindesthöhe 100 cm, zu verwenden und Hecken sind mit drei Stück je 1 m zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung