Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Ballfangzäune sowie Einfriedungen und Maschendraht sind mit Bäumen und Sträuchern landschaftsgerecht abzupflanzen.