• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f12b08b0-d9e6-480a-bf6d-2bd6dfedba87

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt129
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung