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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel41
    xpPlanDate
    • 2009-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang standortgerechte, einheimische Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung der Überhälter alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Knicksäume sind als Hochstaudenfluren zu entwickeln. Diese Maßnahmen umfassen gemeinsam mit den unter Nummer 5 festgesetzten Maßnahmen „K" circa 7.000 m² . Für Anpflanzungen und Einsaaten ist standortgerechtes, einheimisches Material zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung