• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f246ecd4-aaea-4204-8c48-e5ec25dd8bd8

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel40
    xpPlanDate
    • 2015-03-11
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten sind Dächer der Hauptgebäude beiderseits mit einer Flachdachgaube zu versehen. Sie ist bezogen auf das Gebäude mittig anzuordnen und bei Häusern, die aus zwei Gebäuden bestehen, identisch auszuführen. Die Gesamtbreite der Gauben darf 2/3 der Dachbreite nicht überschreiten; die Gesamthöhe wird auf 1,50 m über Dachhaut begrenzt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung