Im reinen Wohngebiet sind zusammengehörige Gebäudegruppen jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben für Außenwände und Dachdeckung sowie in einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten. Kellerersatzräume und Schuppen sind in einer einheitlichen auf die Wohngebäude abgestimmten Form und Farbgebung auszuführen.