Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substratauf-
bau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende
Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Sub-
strataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von
mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.