• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f2de454a-8622-43eb-9d43-f13cf41f1682

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf93
    xpPlanDate
    • 2024-03-11
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet ist je angefangene 500m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 1000m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für anzupflanzende Bäume sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung