In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von Wohn- und sonstigen Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen bei wohnungsbezogenen Terrassen sind möglich.