• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f3245b81-6208-46d2-b95e-078d10af3014

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal26
    xpPlanDate
    • 2004-09-29
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung