Es gelten nachfolgende gestalterische Anforderungen:
Es ist eine vertikale Gliederung der Fassaden duch gestalterisches Absetzen gegenüber benachbarten Außenwandflächen vorzunehmen. Außerdem sind die zu den Straßen gerichteten Außenwände mindestens alle 10m durch Fensteröffnungen oder sonstige architektonische Gliederungselemente wie Treppenhäuser, Balkone, Loggien und Erker zu unterteilen.