Zulässig sind im Gewerbegebiet Vorhaben (Betriebe und
Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle 1
angegebenen Emissionskontingente L(EK) nach DIN
45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag
(6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis
6.00 Uhr) überschreiten: Tabelle 1: Emissionskontingente
Gebiet: GE; L(EK), Tag: 58 dB (A)/m2; L(EK), Nacht: 43 dB (A)/m2;
Emissionshöhe 1 m. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach Abschnitt 5 der
DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Freie und Hansestadt
Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel). Bei der Prüfung
für die Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten
Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“) maßgebend.