• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f353765c-ba67-440e-8b45-9d02914cb76a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf44
    xpPlanDate
    • 2005-09-12
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Für festgesetzte Baum, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind Bäume im öffentlichen Straßenraum mit einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden; eine Abweichung vom Standort ist bis zu 2,5 m zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung