• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f4180bf3-b20f-458e-841d-e9d26d4182ae

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f4180bf3-b20f-458e-841d-e9d26d4182ae
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese31
    xpPlanDate
    • 2018-10-04
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für Wohngebäude mit einem Vollgeschoss beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 4,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 9 m. Für Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 7,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 10,5 m. Unterer Bezugspunkt für diese Höhenregelung ist die jeweils auf dem Baugrundstück festgesetzte Höhenlage der Geländeoberfläche bezogen auf Normalhöhennull.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung