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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen48
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Sondergebiet „Möbelmarkt" ist ein Kaufhaus für Möbel und Einrichtungsgegenstände aller Art mit branchentypischen Ergänzungsprogrammen im Wohn- und Haushaltsbereich sowie der Raumausstattung zulässig, einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungseinrichtungen. Eine Überschreitung der Gebäudehöhe bis zu 4 m ist für Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen, zulässig. Ein- und mehrgeschossige Garagen und Tiefgaragen außerhalb des Möbelkaufhauses sind unzulässig. Anstelle des Schutzwalles kann eine Lärmschutzhecke errichtet werden, wenn dadurch eine vergleichbare Schutz Wirkung erzielt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung