• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f63bfd8a-f23d-4fdb-a3e9-9e0cefd931c7

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    schluessel
    • §2 Nr. 8
    text
    • In dem mit „(F)“ bezeichneten Bereich können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Freitreppen und zugehörige Treppenpodeste, Brüstungen, Geländer und Zäune um bis zu 2,3 m zugelassen werden, sofern die lichte Höhe zur Oberkante des Fußbodens der Auskragung zum Spielbudenplatz mindestens 2,5 m beträgt. Abweichend von Nummer 11 Satz 3 darf das Treppenbauwerk mit Brüstung/Geländer bis zu 46,5 m über Normalhöhennull (NHN) betragen. Weitere Überschreitungen durch untergeordnete Treppengestaltungselemente können bis zu einer Höhe von 49,6 m über NHN zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung