Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen
auf mindestens 12 m² mit einem mindestens 1 m
starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen
und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Wege,
Spielflächen, Stellplatzanlagen, Freitreppen und wohnungsbezogene
Terrassen können zugelassen werden. Die
Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger
Ersatz zu pflanzen.