• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f7c15b99-ee87-4a0c-9d5d-906423a6af78

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    schluessel
    • §2 Nr.18
    text
    • Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen auf mindestens 12 m² mit einem mindestens 1 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Wege, Spielflächen, Stellplatzanlagen, Freitreppen und wohnungsbezogene Terrassen können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung