In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen
Wohngebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung
entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu-
deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste
Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außen-
bereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.