Wohngebäude in geschlossener Bauweise und Reihenhäuser sind flach zu decken; für ihre Außenwände ist
entweder Keramikverkleidung in Anpassung an die vorhandenen Fertighäuser oder rotes Verblendmauerwerk zu verwenden. Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig.