• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f8762c2f-db8b-4930-a7a3-47f19eef2c23

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Vor Wänden mit notwendigen Fenstern von Aufenthalts räumen muß ein Raum unbebaut bleiben, der mindestens eine Wandhöhe breit und — senkrecht zur Fensterfront gemessen — tief ist. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung