Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten
Pkw-Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im
Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m2 in einer Mindestbreite von
2 mim Stammbereich anzulegen und zu begrünen.