• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f89dd387-74ca-4841-abd5-638c52db3e25

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt113
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Garagen und Tiefgaragen sind unzulässig. Ausgenommen hiervon sind überdachte Stellplätze, die straßenseitig und an den Längsseiten offen sind. Stellplätze als Sammelanlagen sind nur in den im Bebauungsplan festgesetzten Bereichen zulässig. Daneben sind Stellplätze im Baufeld mit der Ordnungsnummer 1.1 nördlich der festgesetzten Wohnwege und im Baufeld mit der Ordnungsnummer 4.1 südlich des dortigen Wohnwegs als Einzel- und Doppelanlagen zulässig. Überdachte Stellplätze, die straßenseitig und an den Längsseiten offen sind, und Kellerersatzräume können in Vorgärten ausnahmsweise zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung