• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f984b1c1-442d-4c2e-a668-f279fe89cb20

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm1-Borgfelde11
    xpPlanDate
    • 2021-05-26
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 2 m überschritten werden. Dachzugänge und technischen Anlagen sind nur bis zu einer Höhe von 2 m zulässig. Dachzugänge und technische Anlagen (ausgenommen Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) müssen mindestens 3 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen maximal ein Fünftel der jeweiligen Dachfläche bedecken. Sie sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind nicht zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung