• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f9d71283-3768-475b-a92e-5417288942e6

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_f9d71283-3768-475b-a92e-5417288942e6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen46-Blankenese37-Suelldorf21
    xpPlanDate
    • 2003-10-07
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • In den reinen Wohngebieten an der Rissener Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung