Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht unter den Arkaden und das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht am Heußweg umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie das Recht der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.