Teile der Flurstücke 548, 546, 554 und 679 werden innerhalb der Begrenzungslinien für die Unterführung der U-Bahnstrecke beansprucht. Durch die Errichtung der Gebäude darf die Belastung des Tunnelbauwerks nicht größer als 1,0 t/qm (in Oberkante Tunneldecke angesetzt) werden; die Erdauflast ist dabei nicht mit eingerechnet.