Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 5119 der Gemarkung Farmsen umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 5119 und 5118 umfassen die Befugnisse der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.