• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_fc3a056f-ff70-49ac-b761-7f8fae64cc41

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt30
    xpPlanDate
    • 1997-06-25
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • In den Mischgebieten sind Tankstellen unzulässig. Außerdem sind in den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig; in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für die im vorgenannten Halbsatz aufgeführten Einrichtungen ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung