• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_fccd5ff8-c896-435e-b76b-dac16c0dddd2

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_fccd5ff8-c896-435e-b76b-dac16c0dddd2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen86
    xpPlanDate
    • 2018-09-25
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet an der Holsteiner Chaussee und an der Bahnstrecke sowie im urbanen Gebiet sind gewerbliche Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung