• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_fde8c6e9-8ec5-4167-b681-1a46dd595e92

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg96
    xpPlanDate
    • 2019-12-02
    schluessel
    • §2 Nr.18
    text
    • Im Plangebiet sind für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden und zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Anzupflanzende Sträucher müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung