Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Einzelbäume sind Platanen, für ansonsten zu pflanzende Bäume und Sträucher sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Entlang des Kapstadtrings darf der Standort der anzupflanzenden Bäume zur Schaffung von Grundstückszufahrten verändert werden. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.