In den Mischgebieten sind die gewerblichen Aufenthaltsräume,
hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume,
durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den
vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich
ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der
Gebäude durch bauliche Maßnahmen und eine kontrollierte
Lüftung geschaffen werden.