Auf den Flurstücken 4245, 4246, 3302, 4411, 12402, 3304,
3305, 3307, 12392 und 6341 der Gemarkung Niendorf sind
die zur Straße Vogt-Cordes-Damm ausgerichteten Außenwände
von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m
beträgt, sowie fensterlose Fassaden, mit Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens
eine Pflanze zu verwenden. Auf den Flurstücken
3308 und 8164 sind die zur Straße Vogt-Cordes-Damm sowie die zu der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Parkanlage“ auf den Flurstücken 12107,
12108 und 12195 ausgerichteten Außenwände von Gebäuden,
deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie
fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu
verwenden