Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.
An den unmittelbar zur Bergedorfer Straße und zur Vierlandenstraße gerichteten Außenwänden von Wohngebäuden sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.
In den allgemeinen Wohngebieten sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sowie ebenerdige Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücken unzulässig. Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 60 cm unter Gelände liegt.
Werbeanlagen größer 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
An der nördlichen und östlichen Gebäudeseite sind Auskragungen von maximal 0,5 m Tiefe ab der Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem Zweck der Fassadenbegrünung dienen und die Nutzbarkeit der Straßenverkehrsflächen nicht beeinträchtigen. An der südlichen und westlichen Gebäudeseite sind Auskragungen von maximal 1,0 m Tiefe ab der Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses ausnahmsweise zulässig, wenn sie für Anlagen der Photovoltaik dienen und die Nutzbarkeit der Rettungswege nicht beeinträchtigen.
Die übrigen, neben den in Nummer 24 genannten, Dachflächen
in den allgemeinen Wohngebieten und den
Mischgebieten sind mit Ausnahme der gemäß Nummer
10 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu
mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten
Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber
hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens
50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden
und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung
ist dauerhaft zu erhalten.